FLÜSTERBOX

Wir organisieren Ihre Meldestelle mit anonymer Meldeplattform nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und übernehmen als externe Fachkraft die Betreuung.

Warum Flüsterbox?

Wir betreiben für Sie die Hinweisgeber-Plattform und stellen für Sie die beauftragte und geschulte Person gemäß § 15 Hinweisgeberschutzgesetz.

Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schutzmaßnahmen für Whistleblower einführen. Diese Schutzmaßnahmen müssen Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern voraussichtlich ab Dezember 2023 einführen.

 Die Flüsterbox GmbH bietet eine eigenständige Lösung unter anwaltlicher Aufsicht an. Die angebotene Lösung erfüllt alle Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Flüsterbox GmbH stellt für Sie die interne Meldestelle. Der Hinweisgeber kann seine Meldung telefonisch, per E-Mail, in einem persönlichen Gespräch aber auch anonym ohne Bekanntgabe seiner Identität über die anonyme Meldeplattform abgeben. Diese anonyme Meldeplattform funktioniert als unabhängiger Meldekanal. Wir werden als Beauftragte des Unternehmens tätig und garantieren dem Hinweisgeber auf Wunsch seine Anonymität. Der anonyme und der nicht anonyme Hinweisgeber kommuniziert direkt mit uns und wir kommunizieren als Bindeglied mit dem betroffenen Unternehmen.

Das Hinweisgebersystem als anonyme Meldeplattform funktioniert wie ein Tresor, welcher nur für den Hinweisgeber und die Flüsterbox GmbH als Beauftragten für das Unternehmen zugänglich ist. Die Hinweisgeber erhalten vor dem Einreichen eines Berichts einen Code. Dieser wird zwingend für künftiges Einloggen in das Schließfach benötigt. Mit diesem Zugang für den Hinweis ist ein anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Bearbeiter möglich. Die gewünschte Anonymität des Hinweisgebers ist dabei stets gewährleistet.

Ihre Vorteile

  • Externe Vertrauensperson  in Bereitschaft – keine eigene Personalressourcen notwendig
  • Volljurist – Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Arbeitsrechtliche Fachkompetenz
  • Beständige Gewährleistung der Kommunikation mit Hinweisgebern und dem Unternehmen als Bindeglied
  • Abschließende rechtliche Beurteilung (Abschlussbericht) 
  • Bereitstellung einer Hinweisgebersoftware (online) nach Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Verlinkung über Webseite Ihres Unternehmens
  • Bereitstellung interner Meldestelle – Bereithaltung der Ressourcen für Erreichbarkeit und Hinweisbearbeitung
  • Technische Sicherstellung der Anonymität von Hinweisgebern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Telefonische Meldestelle – Annahme der Meldung rund um die Uhr
  • Überwachung E-Mail-Postfach rund um die Uhr
  • Persönliches Gespräch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Dokumentation nach dem Gesetz
  • Wahrung der Fristen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Kommunikation mit Hinweisgeber zur Klärung und Verifizierung
  • Rechtliche Beratung zum Umgang mit dem Hinweis an Auftraggeber
  • Dokumentation nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Auswertung am Jahresende
  • Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen

Kontakt

Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für den Einsatz unserer anonymen Hinweisgeberplattform in Ihrem Unternehmen, dann kontaktieren Sie uns.

Flüsterbox GmbH

Am Gehege 1
09127 Chenmitz

Telefon: 0371 -280 983 40
Email: info@fluesterbox.de

 

Ihr Kontakt zu unserem Vertrauensanwalt:

Rechtsanwalt Ronny Neumann
Kanzlei BWP mbB
Ahornstraße 38
09112  Chemnitz

Telefon: 0371 33493290
Email: chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de

Preisinformation

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